Bestattungen Thomas Klaus Trauer

Bestattungen Klaus

Erdbestattungen

Zuerst muss geprüft werden, ob die vorhandene Grabstätte belegt werden kann. Die Ruhefristen auf Friedhöfen belaufen sich zwischen 10 – 20 Jahren.
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Sollte der Verstorbene selbst Besitzer der Grabstätte gewesen sein, muss diese auf einen neuen Nutzungsberechtigten umgeschrieben werden. Die Reihenfolge richtet sich dabei nach der Erbfolge.
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Ist der Verstorbene nicht Eigentümer der Grabstätte, benötigt man eine schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers.
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Ist kein Grab vorhanden, kann das Grab an dem Ort erworben werden, an dem der Verstorbene seinen ständigen Wohnsitz hatte.
Erst nach der eindeutigen Klärung der Grabsituation kann die Bestattung erfolgen.
Bestattungen Klaus in Füssen und Marktoberdorf bieten Erbestattungen an